Die Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel
1.2.6 Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien, Kapitel 2.4.3 Freizeit und
Tourismus, Kapitel 3.1.1 Regionale Grünzüge, Kapitel 4.2.0 Allgemeine
Grundsätze, Kapitel 4.2.2 Solarenergie und Kapitel 4.2.6 Energieverteilung
und -speicherung, ist am 15.05.2025 als Satzung beschlossen worden. Die Teilfortschreibung wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung der Anzeige am 17.11.2025 verbindlich.
Eine Übersicht über das förmliche Verfahren, Gremienbeschlussvorlagen und Planungsgrundlagen finden sie hier.