Teilfortschreibung "Windenergie" - förmliches Verfahren

Mit der Teilfortschreibung „Windenergie“ sollen Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt sowie die textlichen Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalplan Südlicher Oberrhein neugefasst und das Plankapitel 4.2.1 des rechtsgültigen Regionalplans ersetzt werden. Darüber hinaus sollen mit dieser Teilfortschreibung zwei Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege teilweise zurückgenommen werden, um dort die Festlegung von Windenergiegebieten zu ermöglichen.

Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis.

Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg hat zur Windenergieplanung ein Kurzvideo produziert.

11/2022 - Aufstellungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 30.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung „Windenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 18/22).

01/2023 - Unterrichtung

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Eine öffentliche Bekanntmachung wurde auf der Homepage veröffentlicht. Hinweise und Informationen zur Teilfortschreibung „Windenergie“ konnten bis zum 22.02.2023 abgegeben werden.

05/2024 - 1. Offenlage- und Beteiligungsverfahren

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 16.05.2024 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der Teilfortschreibung „Windenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 02/24).

In der Zeit vom 06. Juni 2024 bis einschließlich 07. Juli 2024 hat die Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden.

Bekanntmachungstext (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Zu dem Planentwurf (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung, den in der Raumnutzungskarte enthaltenen Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen mitsamt der Änderung der Abgrenzung von zwei Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege und dem Umweltbericht) konnte jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail Stellung nehmen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden gebeten, ihre Stellungnahme umgehend, spätestens bis zum 30. August 2024, abzugeben.

Planentwurf

Zweckdienliche Unterlagen

Parallel zum Offenlage- und Beteiligungsverfahren der Teilfortschreibung „Windenergie“ erfolgte auch jenes der Teilfortschreibung „Solarenergie“.

02/2026 - Ergebnisse 1. Offenlage- und Beteiligungsverfahren

In der Verbandsversammlung am 26.02.2026 (DS VVS 01/26) wurde über den Umgang mit den eingegangenen Anregungen und Bedenken zum 1. Offenlage-Entwurf beraten.
Alle von der Verbandsversammlung gefassten Beschlüsse sind in einer Synopse zusammengefasst. Private Einwendungen werden aus Datenschutzgründen anonymisiert wiedergegeben.

03/2026 - 2. Offenlage- und Beteiligungsverfahren

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Südlicher Oberrhein hat am 26.02.2026 die Durchführung eines erneuten (2.) Offenlage- und Beteiligungsverfahrens der Teilfortschreibung „Windenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 01/26).

In der Zeit vom 09. März 2026 bis einschließlich 10. April 2026 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Bekanntmachungstext (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs kann jedermann gegenüber dem Verband Region Südlicher Oberrhein Stellung nehmen.
Online-Formular für die Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Träger öffentlicher Belange werden gebeten, ihre Stellungnahme wie im Anschreiben beschrieben abzugeben.

Planentwurf

Zweckdienliche Unterlagen

Documents en français / Unterlagen in französischer Sprache